Abnahme von Sportbooten zur Vermietung (Bootszeugnis Binnen)
Sie dürfen Ihr Sportboot nur dann vermieten, wenn es ein Bootzeugnis führt und die darin festgelegten Bedingungen und Auflagen erfüllt. Das Boot muss die vorgeschriebene Ausrüstung an Bord haben und ausreichend gekennzeichnet sein. Das Bootszeugnis ist die notwendige Genehmigung für die Vermietung des Sportboots und dient als Tauglichkeits- oder Eignungsnachweis für Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen. Diese Auflagen für vermietete Sportboote unter deutscher Flagge beschränken sich nicht nur auf deutsche Gewässer, sondern gelten weltweit.
Als dafür anerkannte Sachverständigengutachter und Prüfer sind wir Ihnen gerne bei der Beantragung des Bootszeugnisses behilflich. Das Bootszeugnis Binnen wird nach Antrag für die Dauer von max. zehn Jahren erteilt, wobei Werftneubauten erst nach zehn Jahren ein neues Bootszeugnis benötigen. Der Antrag muss bei dem jeweils zuständigen Schifffahrtsamt eingereicht werden, wobei wir Ihnen insofern beim Antrag weiterhelfen können, als dass wir die für das Antragsverfahren erforderliche gutachterliche Bescheinigung über die Fahrtauglichkeit Ihres Sportbootes erstellen.
Informationen zum Bootszeugnis-See finden Sie im Merkblatt zur See-Sportbootverordnung.
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